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Zillertal

Streckensperrungen Zillertal

4 gemeldete Sperrungen im Zillertal – mit voraussichtlichem Ende, dazu Streckenzustand und Gefahrenstellen.

Aktuell gesperrt

Strecke / StelleWas & warumBis wann
Zillertaler Höhenstraße, Zellberg/Hippach – MelchbodenDie private Mautstraße der Weggemeinschaft Zillertaler Höhenstraße ist nur im Sommerhalbjahr befahrbar, die Freigabe 2026 war für Ende Mai vorgesehen. Über den Winter ist sie gesperrt. Motorradmaut 7 Euro, Zahlung nur bar.Wintersperre, Öffnung Ende Mai
Schlegeis Alpenstraße, Mautstelle Breitlahner – SchlegeisspeicherDie von VERBUND betriebene Mautstraße ist nur in der Sommersaison geöffnet, 2026 vom 14. Mai bis 26. Oktober. Beginn und Ende der Saison können sich bei Schlechtwetter oder Lawinengefahr verschieben.Mitte Mai bis Ende Oktober
Zillergrund Mautstraße, Brandberg – Speicher ZillergründlSaisonstraße im hintersten Zillergrund, 2026 von 22. Mai bis 4. Oktober befahrbar. Davor und danach ist sie gesperrt. Motorradmaut 10 Euro.22. Mai bis 4. Oktober
Stillupp Mautstraße, Mayrhofen – StillupspeicherAcht Kilometer lange Mautstraße mit bis zu 15 Prozent Steigung, Saisonstart 2026 am 14. Mai. Über den Winter ist sie gesperrt. Motorradmaut 6 Euro.Saison ab Mitte Mai

Stand: 30.07.2026 · Tagesaktuelle Lage vor der Tour über den Verkehrswarndienst prüfen.

Streckenlage

Maut, Lärmregeln und Streckenzustand im Zillertal

Motorrad auf der alten Gerlosstraße durch grüne Wiesenhänge
Die alte Gerlosstraße über den Ronachweg (1.507 m)

Das Zillertal liegt im Herzen Tirols, südlich des Inntals, und fächert sich von rund 530 Metern im Talboden bis zu den vergletscherten Dreitausendern der Zillertaler Alpen auf. Fürs Motorradfahren heißt das: gepflegte Talstraßen, ein dichtes Netz mautpflichtiger Höhenstraßen und ein Höhenunterschied von rund 1.600 Metern innerhalb einer Tagesrunde. Drei Dinge unterscheiden das Revier vom deutschen Alltag – die österreichischen Verkehrsregeln, die Maut-Logik der privaten Panoramastraßen und die kurze Saison der Hochstrecken.

Tempolimits und Verkehrsregeln in Österreich

In Österreich gelten feste Tempolimits: 50 km/h innerorts, 100 km/h auf Freilandstraßen und 130 km/h auf der Autobahn. Ein eigenes festes Nässe-Limit gibt es nicht, wohl aber die allgemeine Pflicht, die Geschwindigkeit den Verhältnissen anzupassen. Auf den Transit-Autobahnen A12 (Inntal) und A13 (Brenner) gilt nachts von 22 bis 5 Uhr aus Lärmschutzgründen ein Limit von 110 km/h. Für Motorräder besteht Lichtpflicht am Tag (Abblendlicht) und Helmpflicht für Fahrer und Sozius; eine Warnwesten-Mitführpflicht gibt es für Motorradfahrer nicht.

Die Promillegrenze liegt bei 0,5 Promille; für Fahranfänger mit Probeführerschein gilt eine strengere Grenze von 0,1 Promille. Für die Zeitplanung gilt: Die Talstraßen sind im Sommer gut befahren, und an den Mautstellen der Höhenstraßen bilden sich am Vormittag Schlangen.

Vignette und Maut

Österreich verlangt auf Autobahnen und Schnellstraßen eine Vignette. Für Motorräder kostet die Vignette nach aktuellem Stand rund 5,10 Euro für zehn Tage, rund 12,80 Euro für zwei Monate und rund 42,70 Euro für ein Jahr; die digitale Vignette ist ans Kennzeichen gebunden. Ein wichtiger Reisetipp: Eine online gekaufte digitale Zwei-Monats- oder Jahresvignette gilt aufgrund des gesetzlichen Rücktrittsrechts erst 18 Tage nach dem Kauf – die Zehn-Tages- und Tagesvignette dagegen sofort. Wer kurzfristig losfährt, kauft deshalb die Klebevignette oder die Kurz-Vignette.

Die Höhenstraßen im Zillertal sind separat mautpflichtig – die Vignette gilt dort nicht. Die Zillertaler Höhenstraße kostet für ein Motorrad rund 7 Euro Tagesticket, die Schlegeis Alpenstraße rund 16 Euro, die Gerlos Alpenstraße rund 9,50 Euro. An fast allen dieser Mautstellen wird nur Bargeld akzeptiert. In der weiteren Umgebung kommen Sondermaut-Strecken wie der Felbertauerntunnel hinzu (Motorrad rund 12 Euro Einzelfahrt). Die Tarife setzt jeder Betreiber selbst und passt sie jährlich an; für eine Woche mit mehreren Höhenstraßen sollte man mit einem dreistelligen Betrag in bar rechnen.

Lärm-Fahrverbote in Tirol: Was fürs Zillertal gilt

Tirol hat in den vergangenen Jahren ein vieldiskutiertes Fahrverbot für besonders laute Motorräder erlassen: Maschinen mit einem eingetragenen Standgeräusch von mehr als 95 dB(A) dürfen bestimmte Strecken nicht befahren. Maßgeblich ist dabei nicht eine Messung vor Ort, sondern der Wert in der Zulassungsbescheinigung, Rubrik U.1. Wichtig für die Tourenplanung hier: Dieses Verbot betrifft ausschließlich das Außerfern – also die Bezirke Reutte und Imst mit Strecken wie der Hahntennjoch- und der Lechtalstraße. Das Zillertal liegt im Bezirk Schwaz und ist von dieser 95-dB-Regelung nicht betroffen. Wer die Außerferner Strecken in dieselbe Reise einbauen will, prüft vorher seinen Standgeräusch-Wert in den Papieren; im Zillertal selbst spielt die Regel keine Rolle.

Streckenzustand: gepflegter Asphalt, aber Höhen-Respekt

Der Asphalt auf den Zillertaler Mautstraßen ist überwiegend gut gepflegt – diese Straßen leben vom Tourismus und werden entsprechend instand gehalten. Trotzdem gilt Respekt vor der Höhe: Nach der Schneeschmelze liegt im Frühjahr oft Rollsplitt in den Kehren, einzelne Rampen der Höhenstraße erreichen rund 17 Prozent Steigung, und der einspurige, ampelgeregelte Abschnitt an der Schlegeis Alpenstraße verlangt Aufmerksamkeit. In den Hochlagen ziehen im Hochsommer am Nachmittag häufig Wärmegewitter auf. Die Hochstrecken gehören deshalb an den Vormittag, wenn Asphalt und Sicht noch verlässlich sind.

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